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  • AutorenbildThorsten Klossner

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Arbeitsagentur

Aktualisiert: 22. Apr. 2020

Vieles ist möglich, um beruflich wieder Fuß zu fassen: ob Sie neue berufliche Kenntnisse erwerben, nach einem Coaching bei Bewerbungen punkten oder eine private Arbeitsvermittlung nutzen. Sie wollen sich Selbstständig machen?

Finden Sie die Maßnahme, die Ihnen am meisten weiterhilft.


Wie Sie den AVGS verwenden

Wenn Sie eine Maßnahme gefunden haben, die Ihren Bedürfnissen entspricht und die Vorgaben des AVGS erfüllt, geht es so weiter:

  1. Kontaktieren Sie den Maßnahmeträger. Er prüft die Vorgaben Ihres AVGS. Kann er Ihnen eine Teilnahme an der Maßnahme zusichern, erhalten Sie von ihm eine Bestätigung.

  2. Kontaktieren Sie nun Ihre Vermittlungsfachkraft. Diese prüft, ob Ihnen die Maßnahme beruflich weiterhilft. Sie stellt außerdem fest, ob die Bedingungen des AVGS erfüllt sind.

  3. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bewilligungsbescheid. Das ist ein Schreiben, in dem steht, dass Sie an der Maßnahme teilnehmen dürfen. Auch der Maßnahmeträger wird darüber informiert, dass Ihre Maßnahme bewilligt wurde.

  4. Sie treten die Maßnahme an.


Das sollten Sie bei den Kosten beachten

Ihnen entstehen keine Kosten für die Maßnahme, wenn Ihre Vermittlungsfachkraft vor der Teilnahme schriftlich zugestimmt hat (Bewilligungsbescheid). Entstehen Ihnen Kosten für Fahrt und Kinderbetreuung, erstatten wir diese unter bestimmten Voraussetzungen. Bitte fragen Sie vor Beginn der Maßnahme bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter nach.









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