Sie sind arbeitssuchend, haben eine vielversprechende Geschäftsidee und möchten sich beruflich selbst verwirklichen? Dann wird es höchste Zeit, einen neuen Weg in Ihrer beruflichen Laufbahn einzuschlagen und den ersten Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Die Förderung dient dazu, Ihre Lebenshaltungskosten zu decken und Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit finanziell zu unterstützen.
Der Gründungszuschuss soll Arbeitssuchende auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen. Diese Förderung können Sie bei Ihrer zuständigen Bundesagentur für Arbeit beantragen. Einen rechtlichen Anspruch gibt es allerdings nicht. Ob Sie einen Zuschuss erhalten, liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.
Erste Phase: Sie erhalten eine Förderung in Höhe Ihrer ALG1 Bezüge und zusätzlich einen Zuschuss von 300,- € monatlich zur Deckung der Sozialversicherungskosten.
Für die Beantragung und einer möglichen Bewilligung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Sie müssen mindesten einen Tag Arbeitslos gemeldet sein.
Sie müssen noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld1 (ALG1) haben.
Ihre Selbständigkeit muss es sich um eine hauptberufliche Tätigkeit handeln.
Sie müssen eine Tragfähigkeitsbescheinigung eines zertifizierten Trägers vorlegen.
Die Bewilligungen liegen im Ermessen des Vermittlungssachbearbeiters*in der Arbeitsagentur.
Um Ihre Erfolgsaussichten auf eine finanzielle Förderung zu erhöhen, unterstützen ich Sie gerne bei der Antragstellung.
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