top of page
  • AutorenbildThorsten Klossner

Homeoffice? Was kann ich wegen der Corona-Krise in der Steuererklärung 2020 absetzen?

Sie arbeiten seit Mitte März als Angestellte*r wegen der Corona- Krise im Homeoffice?

Wer in seiner Wohnung bisher kein Arbeitszimmer hatte und ein anderes Zimmer zum vorübergehenden Homeoffice umfunktioniert hat, kann verschiedene Kosten in der Steuererklärung 2020 geltend machen - und was gilt es dabei zu beachten?


Damit das Finanzamt die Aufwendungen anerkennt, müssen Arbeitnehmer aber eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen:

  • Zunächst muss der Arbeitgeber das Arbeiten von zu Hause aus explizit angeordnet haben.

  • Wenn kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist, kann ein Homeoffice steuerlich berücksichtigt werden

  • Wenn ein Wechsel ins Homeoffice lediglich freigestellt wurde ist dieses nich steuerlich anzurechnen

  • Arbeitnehmer sollten sich deshalb stets eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers ausstellen lassen, in welchem Zeitraum der Arbeitsplatz im Unternehmen nicht zur Verfügung steht und dass sie aus dem Grund von zu Hause aus arbeiten müssen.


Kosten für Strom, Telefon, Internet und Wohnraummiete, aber auch Ausgaben für den extra angeschafften Bürostuhl und Computer können dann später anteilig für die Homeoffice-Monate in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dabei gelten in der Regel die steuerrechtlichen Vorgaben für ein Arbeitszimmer, das für bestimmte berufliche Aufgaben genutzt wird, ohne dass der Arbeitgeber einen entsprechenden Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Maximal 1.250 Euro pro Jahr sind als Werbungskosten absetzbar. Rechnungen für Strom- und Telekommunikationskosten, die der Arbeitgeber nicht erstattet, sollten ebenfalls belegt werden wie Rechnungen für Druckerpapier, Druckerpatronen, Kabel und Schreibmaterial.

49 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page