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AutorenbildThorsten Klossner

Nebenberuflich Selbständig - Verwirkliche Deinen Traum von der eigenen Firma

Aktualisiert: 12. Mai 2020

Influenzer, YouTuber, Hundefriseur, Fitness Trainerin, Designer, Berater oder Programmierer?

Immer mehr Menschen wollen Ihren Traum von der Selbständigkeit verwirklichen. Man muss aber nicht gleich den sicheren Job hinwerfen und sich voll in das Abenteuer der Selbständigkeit stürzen.


Nebenberuflich heißt zunächst, dass es mindestens über ein weiteres Einkommen verfügt, aus angestellter Arbeit, die den Lebensunterhalt sichert. Bei der Gewerbeanmeldung wird nicht zwischen Haupt- oder Nebengewerbe unterschieden. Es ist auf jeden Fall eine Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt nötig. Ausgenommen sind davon die sog. "freien Berufe" z.B. Beratung, Designer, Texter, Seminarleiter uvm. (siehe Leitfaden "freie Berufe" im Anhang.


Warum gründe ich nebenberuflich?

Gründen neben der normalen Erwerbstätigkeit reduziert natürlich das Risiko, dass mit den Einnahmen der Lebensunterhalt nich gedeckt werden kann. Wer in neben einem Angestelltenverhältnis gründet hat keine weitere Kosten für Krankenkasse und andere Sozialversicherungen. Man kann sich erst einmal "versuchen", ob man von der Geschäftidee leben könnte und ob man zur Selbständigkeit geeignet ist. Auf jeden Fall kann man mal ausprobieren, Risiken besser abschätzen und die Startphase mit einem sicheren Haupteinkommen überbrücken.

Es gibt aber auch Nachteile!

Nebenberulich gründen heißt viel Stress zu haben. Ein Unternehmen zum Laufen zu bringen bedarf es u.a. viel Zeit in den Aufbau, Vertrieb, Marketing usw. reinzustecken. Diese Zeit muss neben des Jobs aufgebracht werden. Job und Selbständigkeit unter einen Hut zu bringen ist eine große Herausforderung. Selbständig zu sein erfordert neben Wollen und viel Einsatz und Kümmern! Man sollte sich vorher im Klaren sein, ob man das durchhält.


Was ist gegenüber meinem Arbeitgeber zu beachten?

Der Hauptarbeitgeber muss auf jeden Fall von der nebenberuflichen Selbständigkeit unterrichtet werden. Je nach Arbeitsvertrag muss er sogar sein Einverständnis erklären. Solange aber keine Konkurrenz zum Arbeitgeber ensteht oder die Arbeitsleitung nicht beeinträchtigt wird, kann er die Nebentätigkeit nicht verbieten. Klauseln im Arbeitsvertrag, die eine selbständige Nebentätigkeit ausdrücklich verbieten sind unzulässig.


Kleinunternehmerregel für neberufliche Gründung.

Gerade wenn du neben deinem Job ein Unternehmen gründest, willst du den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich halten. Dafür gibt es die Kleinunternehmerregelung: Gemäß § 19 UStG können Unternehmer mit niedrigen Umsätzen wählen, ob sie Umsatzsteuer ausweisen und abführen, oder nicht. Im Ergebnis sparst du dir damit also die Umsatzsteuererklärungen, kannst deine Preise ohne Umsatzsteuer machen – hast aber auch keine Chance, die Umsatzsteuer auf deine Ausgaben gegenzurechnen. Dabei darf der Umsatz nicht über 22.000,- EUR liegen und perspektivisch für das Folgejahr nicht über 50.000,- EUR.


Sie würden gerne nebenberuflich gründen? Wissen aber nicht genau wie? Ich helfe Ihnen auch Ihre nebenberufliche Selbständigkeit auf sichere Füße zu stellen.






Link zur Gründung in "freien Berufen"


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